Christian H. Fischer

Christian H. Fischer
Christian H. FischerRechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die erfolgreiche arbeitsrechtliche Beratung meiner Mandanten steht im Mittelpunkt. Diese richtet sich nach den individuellen Interessen jedes einzelnen Mandanten. Die erfolgreiche Beratung gelingt durch gewissenhafte, sachfundierte und umfassende Betreuung.
Christian H. Fischer

Rechtsanwalt Fischer beschäftigt sich in seiner anwaltlichen Beratungspraxis ausschließlich mit Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie den angrenzenden Rechtsgebieten. Er übernimmt die umfassende arbeitsrechtliche Betreuung gleichrangig von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten, Führungskräften, Geschäftsführern, Betriebsräten, Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen, Vorständen und Arbeitgebern.

Zu seinen Schwerpunkten gehört die Betreuung und Beratung in sämtlichen Bereichen des Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrechts. Er berät, vertritt und unterstützt Sie bei sämtlichen sich in diesem Bereich auftuenden Fragestellungen. Hierzu zählt insbesondere die Beratung und Unterstützung bei der Anbahnung und Ausgestaltung von Betriebs- und Regelungsvereinbarungen. Gleichsam betreut und vertritt er Sie bei jeglichen Fragen der personellen Mitbestimmung. Ferner bei Unterlassungsverfahren, Unterrichtungsansprüchen, einstweiligen Verfügungsverfahren, Anfechtungen von Gremiums- bzw. Mitarbeiterwahlen, Verfahren zwecks Errichtung eines Konzernbetriebsrats, Verfahren zwecks Verpflichtung des Arbeitgebers zu Erklärung der Übernahme der Kosten für die Schulung eines Mitarbeitervertreters.

Im Bereich des Individualarbeitsrechts berät Rechtsanwalt Fischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Vornahme strategischer Entscheidungen. Insbesondere bewertet er für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Wirksamkeit von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen und entwirft diese. Im Rahmen der Prozessvertretung nimmt er u.a. Kündigungsschutzverfahren, Lohnzahlungsklagen und Statusfeststellungsverfahren wahr.

Rechtsanwalt Fischer referiert im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und ist als Fachautor tätig.